Honorar
Als Richtwert können Sie von 60,00 Euro pro 60 Minuten Behandlungsdauer ausgehen.
Die Kosten werden zum Erstgespräch selbstverständlich auch noch einmal besprochen.
Abrechnung
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Als Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie verfüge ich im Rahmen meiner Praxis über keine Kassenzulassung. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine/n Heilpraktiker/in von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet werden. Dies bedeutet, dass Sie die Therapiekosten selbst tragen. Dementsprechend erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und zahlen das Honorar direkt an mich.
Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG ODER ZUSATZVERSICHERUNGEN
erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Klären Sie am besten vorher mit ihrer Versicherung, ob und inwieweit die Leistungen eines Heilpraktikers beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie übernommen werden.
Sofern ihre Versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet, ist folgendes zu beachten:
ZUSÄTZLICHE INFORMATION
Therapiekosten, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar.
Rechnung
Die Rechnung kann innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung beglichen werden. Es besteht auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Sprechen Sie mich diesbezüglich gern an.